Weitere Versicherungsleistungen zum Nutzen der Betriebe
 


Weitere Versicherungsleistungen zum Nutzen der Betriebe

Bauhandwerkersicherungsbürgschaften
Nach § 648 a BGB kann der Unternehmer vom Besteller einer Bauleistung - und damit auch der Nachunternehmer von seinem Generalunternehmer - Sicherheit für die von ihm zu erbringenden Vorleistungen verlangen, und zwar bis zur Höhe des voraussichtlichen Vergütungsanspruchs nach dem Vertrag. Der Unternehmer hat dem Besteller die üblichen Kosten der Sicherheitsleistung bis zu einem Höchstsatz von 2 % pro Jahr zu erstatten.

Baugewährleistungsversicherung
Das Risiko einer mangelhaften Bauleistung war bisher nicht durch eine Versicherung abzudecken. Die Folgen: hohe Forderungen des Auftraggebers nach Sicherheiten. Wir bieten zusammen mit der Vereinigten Hannoverschen Versicherung (VHV) deshalb ein Versicherungsmodell an, das dem Auftragnehmer das Gewährleistungsrisiko abnimmt.

Der Versicherungsschutz umfaßt:

  • Erstattung der Kosten zur Beseitigung von Mängeln an der Bauleistung, die erstmals nach der Abnahme auftreten.
  • Erstattung des angemessenen Min­derungsbetrags, soweit die Mängel­beseitigung unmöglich bzw. unverhältnismäßig ist.
  • Abwehr unbegründeter Gewähr­leistungsansprüche.
  • Im Konkursfall des Bauunternehmers hat der Bauherr einen Direktanspruch gegen den Versicherer auf Erstattung der Mängelbeseitigungskosten im Rahmen des Versicherungsvertrags.

Auf Veranlassung des Baugewerbeverbandes Rheinland-Pfalz ermöglicht das Land Rheinland-Pfalz seit dem Frühjahr 2006 als erstes Bundesland, dass Baubetriebe bei Bauvorhaben des Landes auf eine Baugewährleistungsversicherung zurückgreifen können und damit von Sicherheitsleistungen in Form von Gewährleistungsbürgschaft oder Einbehalt befreit sind. Die Gewährleistungsversicherung wird damit als eine alternative Lösung zu den Bürgschaften anerkannt.

Forderungsausfallversicherung
Fällige aber unbezahlte Rechnungen können gerade für Unternehmen der Bauwirtschaft ein existenzbedrohendes Risiko darstellen. Aussenstände wirken sich negativ auf die wirtschaftliche Lage aus und belasten in starkem Maße die Bonität der Bauunternehmen.

Kleinere und mittlere Unternehmen der Baubranche können durch ein verbessertes Zahlungsmanagement ihre Liquidität verbessern und damit leistungsfähiger auf dem Markt agieren.

Zur Stärkung der Liquidität und damit der Wettbewerbsfähigkeit der Baubetriebe bietet der Baugewerbeverband Rheinland-Pfalz in Zusammenarbeit mit der Vereinigten Hannoverschen Versicherung eine Forderungsausfallversicherung an. Gemeinsam mit der Atradius Kreditversicherung wurde ein neues Versicherungskonzept für Verbandsmitglieder entwickelt, das die Ersatzpflicht für Ausfälle an Forderungen aus nach Versicherungsbeginn erbrachten Werkleistungen vorsieht.

Wichtige Elemente wie die Absicherung auch von Forderungen wegen erbrachter halbfertiger Leistungen am Bau sowie die vorläufige Entschädigung des unbestrittenen Teils einer Forderung haben Eingang in dieses Verbandskonzept gefunden. Im Ergebnis kann den Verbandsmitgliedern auf diesem Wege ein risikogerechter Versicherungsschutz für Forderungsausfälle in der Bauwirtschaft angeboten werden.

Bau-Spezial-Rechtschutz­versicherung

In enger Zusammenarbeit mit der Vereinigten Hannoverschen Versicherung (VHV) bieten wir eine speziell auf die Anforderungen der Bauwirtschaft abgestimmte Bau-Spezial-Rechtschutzversicherung an, die folgende Bausteine umfasst:
Erstattung der Kosten zur Beseitigung von Mängeln an der Bauleistung, die erstmals nach der Abnahme auftreten.

  • Der erweiterte Strafrechtsschutz sichert alle ab, die im Betrieb für Fehlverhalten geradestehen müssen, also den Unternehmer, aber auch Betriebsleiter, Bauleiter, Poliere usw.
  • Der Schadensersatzrechtschutz hilft bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen des Betriebes, des Unternehmers oder von Betriebsangehörigen, z.B. wenn fremde Personen Firmeneigentum beschädigen, einen Mitarbeiter auf dem Weg zur Arbeit verletzen, einen Betriebsunfall verursachen.
  • Als Zusatzpaket für Betriebe mit bis 2,6 Mio. Euro Lohnsumme: Verkehrsrechtschutz, Rechtschutz für selbstgenutzte gewerbliche und private Objekte, Privat-Rechtschutz (Strafrecht, Schadensersatz, Vertragsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Steuerrecht, Rechtsberatung).
Gewerbliche Kraftfahrzeug­versicherung

Eine Rahmenvereinbarung zwischen dem Baugewerbeverband Rheinland-Pfalz und der VHV betreffend die gewerbliche Kraftfahrzeugversicherung (Haftpflicht-, Voll- und Teilkaskoversicherung) bietet den Mitgliedsbetrieben einen sehr günstigen Versicherungsschutz ohne großen Verwaltungsaufwand. Versichert werden PKW, Lieferwagen, LKW, Anhänger sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen.

Mitarbeiter von Mitgliedsunternehmen, die dieser Rahmenvereinbarung beigetreten sind, erhalten bei Abschluss von Versicherungsverträgen mit der VHV beachtliche Nachlässe auf den ansonsten zu zahlenden Normalbeitrag.


Versicherungsprüfdienst

Unser verbandsinterner Versicherungsprüfdienst gibt den Mitgliedsbetrieben die Möglichkeit, ihre Betriebshaftpflicht-, Bauleistungs- und Baugeräteversicherung sowie weitere Versicherungen kostenlos auf Prämiengünstigkeit und Deckungsumfang überprüfen zu lassen.

Ein mittelständischer Baubetrieb zahlt im Jahr durchschnittlich drei Prozent des Baustellenlohns für betriebliche Versicherungen. Diese Kosten sind von der Größenordnung her mit denen der Gewerbesteuer oder mit den Kosten für die Lohnfortzahlung bei Krankheit identisch. Deshalb geht es darum, einen Überblick über die im Einzelfall verwendeten Versicherungsbedingungen, die Risikoausschlüsse und Prämien zu gewinnen. Im Bereich der Versicherungen können erhebliche Einsparungen erzielt werden!


 
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