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Factoring |
Factoring-Modell für Verbandsmitglieder bei Aufträgen der öffentlichen Hand
In der Baupraxis kommt es bei Aufträgen der öffentlichen Hand oftmals zu erheblichen Zahlungsverzögerungen bei der Begleichung der Schlussrechnung. Für Mitgliedsbetriebe des Baugewerbeverbandes Rheinland-Pfalz wurde daher erstmals ein Factoring-Modell entwickelt, dessen Zielsetzung die Gewährung von sofortiger Auszahlung eines wesentlichen Teiles des Schlussrechnungsbetrages bei Zahlungsverzögerungen der öffentlichen Auftraggeber ist. Dazu kauft das Factoring-Unternehmen Close Finance GmbH, Mainz, Forderungen der Mitgliedsbetriebe des Baugewerbeverbandes Rheinland-Pfalz gegenüber der öffentlichen Hand innerhalb bestimmter Betragsgrenzen an. Gegenstand des Factoring Gegenstand des Factoring ist die Schlussrechnung des Auftragnehmers bei maximaler Zahlungsleistung für das einzelne Bauunternehmen von:
Was gilt für den öffentlichen Auftraggeber? Je öffentlicher Auftraggeber (z.B. Kommune, Landkreis, Land) gilt ein Limit von versicherbaren Schlussrechnungen in Höhe von maximal 1.000.000,- Euro aus allen Bauleistungen. Ablauf des Factoring
Kosten des Factoring-Modells abhängig von der Höhe des Schlussrechnungsbetrages und der Forderungslaufzeit. Beispiele:
In den Factoringkosten ist eine fixe Gebühr i.H.v. 1,80 % auf den Rechnungsbetrag, sowie ein variabler Zins, der an den 3-Monats-Euribor gekoppelt ist und auf den Auszahlungsbetrag berechnet wird, enthalten. Die Zinsabrechnung erfolgt taggenau. Die Factoringkosten beinhalten bereits die Kosten für eine Inaugenscheinnahme durch die Secolux, die ab Rechnungsbeträgen über 50.000 Euro zwingend vorgeschrieben ist. Die Abrechnung der Inaugenscheinnahme erfolgt direkt über die Secolux. Vorteile des Factoring-Modells
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