Bauvertragsrechtliche Beratung und Betreuung
 


Nutzen Sie unsere Kompetenz – für alles, was am Bau Recht ist.

Kaum ein Rechtsgebiet ist so breit gefächert und wirkt in so viele andere Bereiche hinein wie das Bauvertragsrecht. Eine Flut von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen ist von allen Beteiligten des Baugeschehens zu beachten. Das für die Bauwirtschaft bestehende Normen- und Regelwerk des Bürgerlichen Gesetzbuches, der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), der Vergabehand­bücher und ministeriellen Erlasse ist nicht mehr überschaubar. Da Bauverträge überwiegend mittels vorformulierter Vertragsmuster abgeschlossen werden, kommt dem Recht der Allgemeinen Geschäfts­bedingungen für die gesamte Bauwirtschaft große Bedeutung zu.

Das Bauvertragsrecht ist unser Fachgebiet. Aufgrund dieser Spezialisierung beraten wir außergerichtlich in jeder Phase der Bauabwicklung, von der Vertragsanbahnung bis zur Rückgabe der Sicherheit. Wir gewähren die Unterstützung, die für eine erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen der bauausführenden Firmen erforderlich ist. Dabei geht es beispielsweise um umfassende Hilfestellungen bei der Lösung von Abrechnungsfragen und Gewährleistungsproblemen, um die Begutachtung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (oftmals "knebelnde" Vertragsbedingungen der Auftraggeber) sowie um die Überprüfung von Ausschreibungstexten.
 
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